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Sozialhilfe - beantragen

  • Gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz hat jede bedürftige Person Anspruch auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe.
  • Als bedürftig gilt, wer für seinen Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann. Jede Person hat unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf Zugang zum Sozialdienst der Gemeinde.
  • Wenn Sie und Ihre Familienangehörigen in eine finanzielle oder soziale Notlage geraten, dürfen Sie die Hilfe des Sozialdienstes in Anspruch nehmen.
  • Die Leistungen des Sozialdienstes werden erbracht, soweit keine anderen Hilfsangebote verfügbar sind.
Finanzverwaltung, Gemeindeschreiberei
Soziale Sicherheit

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