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Schulzahnarzt, Schularzt - anmelden

Schularzt

Der Gesundheitszustand der Kinder wird im Kindergarten sowie in der 4. und 8. Klasse durch schulärztliche Untersuchungen überprüft. Die schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch. Sie können entweder durch den Schularzt (die Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde) oder durch den Hausarzt (die Kosten gehen zu Lasten der Eltern) durchgeführt werden.

Wird anlässlich der schulärztlichen Untersuchung eine gesundheitliche Störung festgestellt, so werden die Eltern vom Schularzt informiert und gebeten, das Kind beim Hausarzt zur Abklärung und Behandlung anzumelden.

Der Schularzt steht den Eltern für Beratungen in allen Fragen, die allfällige Gesundheitsprobleme des Kindes in Zusammenhang mit der Schule betreffen, zur Verfügung.

Schulzahnpflege

Die Schulzahnpflege hat den Zweck, Zahnschäden und ihre Folgen durch vorbeugende Massnahmen und Behandlungen frühzeitig zu bekämpfen. Sie beginnt beim Eintritt in den Kindergarten und dauert bis zur Vollendung der Schulpflicht (9. Klasse). Umfasst werden folgende Aufgaben: Die Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler werden regelmässig über die zweckmässige Mundpflege und Ernährung informiert. Vorbeugende Massnahmen gegen den Gebisszerfall bei vorschul- und schulpflichtigen Kindern. Alljährliche schulzahnärztliche Untersuchung. Schaffung der Möglichkeiten zur Behandlung des kranken Gebisses Gemeindebeitrag an die Schulzahnpflegekosten Gemäss Verordnung für die Schulzahnpflege gewährt die Gemeinde auf Gesuch hin Eltern mit bescheidenem Einkommen und Vermögen einen Beitrag an die Behandlungskosten und an die Kieferorthopädie.

Gemeindeschreiberei
Prävention

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